Honorar

Beratung
Im Zentrum unserer Dienstleistungen steht eine effiziente Mandatsabwicklung unter Berücksichtigung eines ausbalancierten Verhältnisses zwischen unserem Honorar und der Bedeutung der Angelegenheit für den jeweiligen Mandanten.

Dienstleistungen eines Anwalts sind von Anfang an und in der Regel im Voraus entschädigungspflichtige Leistungen. Das Honorar setzt sich aus dem veranschlagten resp. vereinbarten Honoraransatz pro Stunde sowie dem entsprechenden Zeitaufwand zusammen. Die Höhe des Honoraransatzes bestimmt sich primär durch:


  • Komplexität des Falls
  • Streitwert
  • Dringlichkeit
  • Art und Umfang der Bemühungen des Anwalts
  • Mit dem Fall verbundene Verantwortung
  • Qualität und Umfang der vom Klienten bereitgestellten Informationen
  • Besondere Umstände


Zum Honorar hinzugerechnet werden Barauslagen (Porti, Kopien, Fahrtkosten, etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Notariat
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